ALLGEMEINE VERKAUFS- LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. ALLGEMEIN

  1. Diese allgemeinen Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Teil jeder Vertrag in dem Verhees Textiles B.V. als Verkäufer auftretet.
  2. Andere Bedingungen sind nur Bestandteil dieser Vereinbarung wenn beide Parteien, Verkäufer und Käufer eine klare Vereinbarung getroffen haben.

 

2. BESTELLUNGEN

 

  1. Einkäufe können im Showroom in Oss in die Niederlande, über einen Vertreter/Verkäufer bei Ihnen vor Ort oder über den Webshop getätigt werden.
  2. Die Mindestbestellmenge pro Bestellung beträgt 40 Meter, die aus mehreren Artikeln bestehen kann. Dies gilt sowohl für Einkäufe im Showroom als auch im Webshop.
  3. Der Zugang zum Webshop kann nur nach Registrierung über www.verheestextiles.com oder über einen Agenten/Verkäufer gewährt werden und die Login-Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Käufer ist zu jeder Zeit für die Angabe der korrekten Unternehmensdaten verantwortlich.
  4. Der Käufer ist verantwortlich für die rechtzeitige Information von Verhees Textiles B.V. über Änderungen des Namens/der Adresse oder anderer Firmenangaben.

 

3. ENTWÜRFE/DESSINS

 

  1. Das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Bearbeitung von Entwürfen nachdem oder nach welchem durch unsere Produkte hergestellt werden, kommen ausschließlich Verhees Textiles B.V. zu.
  2. Sollten zur Vorbereitung von einem Produkt außerordentliche Zeichnungen und/oder Schablonen nach eigenem Entwurf der Kunde oder im Auftrag von Kunde hergestellten Entwürfen gemacht werden, dann geschieht die Herstellung ausschließlich durch Verhees Textiles B.V. oder im Auftrag von Verhees Textiles B.V.. Die Kosten hierfür sind für den Auftraggeber, ungeachtet ob der Auftrag zu Stande kommt oder nicht. Das Autorenrecht von die Entwürfen/Dessins bleibt in allen Fällen, ohne Ausnahme, Eigentum Verhees Textiles B.V..
  3. Sollten die Parteien vereinbaren dass ein Produkt nach einem bestimmten Muster (Exklusiv-Dessin) nur für einen Käufer und/oder für einen bestimmten Auftrag und/oder für ein deutlich umschriebenes Absatzgebiet und/oder für eine bestimmte Zeit exklusiv hergestellt wird, steht Verhees Textiles B.V. nach einer Periode von 3 Monaten nach Ausführung des letzten Auftrags (oder Lieferung) das bestimmte Dessin frei zur Verfügung ohne dass hierfür beim Kunde Zustimmung eingeholt werden muss. Der Kunde kann dann hierauf keinen Anspruch mehr erheben.

 

4. REKLAMATIONEN/BESCHWERDEN

 

  1. Reklamationen über Qualität der gelieferten Waren sollten innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferungsdatum schriftlich und mit klaren Bildern versehen, auf denen mehrere Meter zu sehen sind, sowie mit Detailfotos, begründet bei Verhees Textiles B.V. eingereicht werden. Nach dieser Termin und Rügefrist werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.
  2. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jeder Reklamation ausgeschlossen.
  3. Übliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Bezug auf Qualität, Länge, Gewicht, Dessin Qualität usw. können in diesem Bereich nicht beanstandet werden.
  4. Reklamationen schieben die Zahlungsverpflichtung nur auf falls die Reklamation zu Recht besteht, in dem Sinn dass dieser Aufschub nur gilt für den Betrag, der dem Käufer für Ware worauf sich die Reklamation bezieht, berechnet ist.
  5. Reklamationen wegen Fehlmengen werden nicht akzeptiert in dem es weniger als 2% der gelieferte Mengen betrifft. Denn diese Unterschiede können bereits durch unterschiedliche Messmethoden entstehen.
  6. Da die Stoffe für viele verschiedene Zwecke verwendet werden, verlangt Verhees Textiles B.V. von ihren Kunden, dass sie die Stoffe vor der Verarbeitung testen. Daher übernimmt Verhees Textiles B.V. keine Haftung für Schäden, wenn der Käufer die Stoffe nicht vorher getestet hat.
  7. Alle verschiedenen Farbtypen müssen separat gewaschen werden. Verhees Textiles B.V. übernimmt keine Verantwortung, wenn der Käufer verschiedene Farben zusammen wäscht. Wenn ein Käufer mehrere Farben in einem Kleidungsstück verwendet, ist er dafür verantwortlich, dies im Voraus zu testen.
  8. Käufer müssen bis zu 3 Fehler (max. 30cm über die volle Breite) pro 1 Rolle von 50 Metern ohne jegliche Entschädigung akzeptieren. Für doublierte Ware von 10-12 Metern ist dies maximal 1 Fehler.
  9. Rollen / Ballen dürfen aus maximal 2 Stoffstücken auf einer Rolle / einem Ballen bestehen.
  10. Alle gestrickten Stoffe sollten vor dem Schneiden 24 Stunden ruhen. Verhees Textiles B.V. haftet nicht für eventuelle Schäden an den Artikeln, wenn dies nicht geschehen ist.
  11. Rücksendungen sind nur zulässig, wenn Verhees Textiles B.V. vorher ausdrücklich zugestimmt hat.
  12. Rücksendungen gehen nur dann zu Lasten und auf Risiko von Verhees Textiles B.V., wenn die in Artikel 4a genannte Bedingung erfüllt ist, diese Rücksendungen auf eine von Verhees Textiles B.V. zu bestimmende Weise erfolgen und die Reklamation begründet ist.
  13. Verhees Textiles B.V. ist berechtigt, die zurückgesandten Waren auf Kosten und Risiko des Käufers aufzubewahren bzw. aufbewahren zu lassen, wenn die Waren nicht aufgrund einer berechtigten Reklamation zurückgesandt wurden.
  14. Produkte, die auf besonderen Wunsch des Kunden hergestellt, verarbeitet oder angepasst wurden, können nicht zurückgegeben werden, wenn keine Mängel festgestellt wurden. Wenn ein Produkt ausschließlich für einen Käufer hergestellt wird, aber dieser Käufer keine Mängel akzeptieren kann, ist Verhees Textiles B.V. berechtigt, diese Waren als Partie in einem anderen Land als dem Land des Käufers zu verkaufen. Die Waren werden niemals vernichtet.
  15. Verhees Textiles B.V. verkauft Stoff auf Rollen, die etwa 50 Meter lang sind. Außerdem verkauft Verhees Textiles B.V. Ballen (doppelt gefaltete Stücke), die jeweils etwa 10-12 Meter lang sind. Die folgenden Abweichungen müssen jederzeit akzeptiert werden.

    In der Menge:

    1-3 Rollen           20%

    4-6 Rollen           10%

    7-10 Rollen         5%

    +11 Rollen          3%

  16. Wenn Verhees Textiles B.V. einen speziellen Produktionsauftrag für einen Käufer liefert, müssen Abweichungen bis zu 20 % bei Unter- und Überlieferungen, vom Käufer akzeptiert werden.

 

5. (ÜBERFÄLLIGE) ZAHLUNGEN

 

  1. Zahlung der Rechnung sollte innerhalb die auf die Rechnung angeführte Termin stattfinden.
  2. Wenn wir für Kunden innerhalb der EU keine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten, werden wir 21% niederländische Umsatzsteuer berechnen.
  3. Bei Bestellungen über € 1.000,- kann Verhees Textiles B.V. eine Kreditversicherung beantragen, um dem Käufer die Waren auf Kredit zu liefern. Die Kosten hierfür trägt Verhees Textiles B.V..
  4. Wenn die Kreditversicherung genehmigt wird, haben die Rechnungen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
  5. Wenn der Käufer die von der Verhees Textiles B.V. angegebene Zahlungsfrist nicht einhält oder wenn die Kreditversicherung eine negative Empfehlung für die Gewährung eines Kredits ausspricht, behält sich die Verhees Textiles B.V. stets das Recht vor, auch in Zukunft eine Zahlung vor der Lieferung zu verlangen.
  6. Falls bestellte Waren auf Kredit geliefert wurden und der Käufer die Rechnung nicht innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist vollständig bezahlt hat, hat der Käufer ab dem Datum, an dem die Zahlungsfrist abgelaufen ist, Verzugszinsen in Höhe von 3 % pro Monat auf den geschuldeten Betrag zu zahlen.
  7. Sollte der Käufer nach einer Mahnung von Verhees Textiles B.V. während eines von Verhees Textiles B.V. festgelegten Zeitraums mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen in Verzug bleiben, ist Verhees Textiles B.V. berechtigt, die Zahlung auf Kosten des Käufers durch einen Dritten, z.B. einen Inkassounternehmer, einziehen zu lassen.
  8. Bis zur vollständigen Bezahlung der in Rechnung gestellten Beträge, einschließlich der in Rechnung gestellten Zinsen, ist Verhees Textiles B.V. nicht verpflichtet, Waren aus einer bestehenden Bestellung zu liefern.
  9. Ist der Käufer mit der Bezahlung fälliger Rechnungen in Verzug oder verschlechtert sich seine finanzielle Lage, ist Verhees Textiles B.V. berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen aus einem laufenden Auftrag Barzahlung zu verlangen.
  10. Verhees Textiles B.V. ist verpflichtet Zahlungsrückstände an die Kreditversicherung zu melden.

 

6. HÖHERE GEWALT

 

  1. Falls die Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen durch Streiks, behördliche Maßnahmen, verspätete oder nicht ordnungsgemäße Ausführung von Aufträgen durch Zulieferer und/oder andere Umstände, die wir nicht vorhersehen können und auf die wir keinen Einfluss haben, der Verhees Textiles B.V. nicht zugemutet werden kann, ist Verhees Textiles B.V. berechtigt, die Lieferung für eine von Verhees Textiles B.V. zu bestimmende angemessene Zeit auszusetzen, ohne dass wir zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet sind.
  2. Sollten die oben genannten Umstände eintreten und die Lieferung der Waren um mehr als 3 Monate verzögern, sind sowohl der Verkäufer als auch der Käufer berechtigt, die Bestellung durch schriftliche Mitteilung ohne gerichtliche Intervention zu stornieren.

 

 

7. EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Einfacher Eigentumsvorbehalt.

(Kontokorrent-/Saldoklausel (Geschäftsverbindungsklausel)) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

   2.Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf mit Vorausabtretungsklausel.

 Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Käufers stehen, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in voller Höhe an den Verkäufer ab. Wird Vorbehaltsware vom Käufer nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

 

   3.Verlängerter Eigentumsvorbehalt mit Verarbeitungsklausel

Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für den Verkäufer vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.

 

    4.Scheck-/Wechsel-Klausel

Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferungen nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogener.

 

    5.Übersicherungsklausel

Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als (hier wäre die Prozent-Marge in der jeweiligen Branche einzusetzen, jedoch maximal 20%) übersteigt, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.

 

    6.Herausgabe des Vorbehaltsguts

Der Verkäufer ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der ihm gehörenden Gegenstände zu verlangen, insbesondere die Rechte auf Aussonderung oder Abtretung des Anspruchs auf die Gegenleistung im Insolvenzverfahren geltend zu machen, wenn die Erfüllung seiner Forderungen durch den Käufer gefährdet ist, insbesondere über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder sich dessen Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändungen der Liefergegenstände durch den Verkäufer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

 

    7.Eingriffe Dritter in das Vorbehaltsgut

Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen der Vorbehaltsware oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Rechte des Verkäufers hat der Käufer ihn unverzüglich zu benachrichtigen und in Abstimmung mit ihm alles Erforderliche zu tun, um die Gefährdung abzuwenden. Soweit es zum Schutz der Vorbehaltsware angezeigt ist, hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers Ansprüche an ihn abzutreten. Der Käufer ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten - einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten - verpflichtet, die dem Verkäufer durch Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

 

Hinsichtlich der Vereinbarung von Eigentumsvorbehaltsrechten gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

8. HAFTUNG

Der Käufer wird jeder Verlust für eigene Rechnung nehmen und Verhees Textiles B.V. behüten gegen Anspruch von Dritten in dem Bereich von Verlust indem und so weit:

  1. Den Verlust entstanden ist wegen inkompetenter Verwendung und/oder wegen inkompetenter Aufbewahrung der gelieferter Waren durch den Kunde.
  2. Der Schaden ist entstanden, weil der Käufer sich nicht an die von Verhees Textiles B.V. gegebenen Anweisungen zur Erhaltung der Qualität und Gebrauchsfähigkeit gehalten hat und/oder
  3. Der Käufer hat die Waren nicht in der unveränderten Originalverpackung von Verhees Textiles B.V. gelagert, transportiert oder verkauft/geliefert.
  4. Die Waren werden ex works (ab Werk) verschickt. Dies beinhaltet dass Verhees Textiles B.V. verantwortlich ist für die Waren bis diese unser Lager verlassen. Als Service für unsere Kunden regeln wir zwar oft den Transport, die Verantwortung für eventuelle Schäden während des Transports liegt jedoch beim Kunden. Sollte die Ware extrem schadhaft oder verschmutzt ankommen, muss der Käufer die Ware verweigern oder eine Mitteilung an das anliefernde Transportunternehmen/den Spediteur machen. Nur in diesem Fall kann Verhees Textiles B.V. dem Kunden helfen, eine Reklamation bei dem Transportunternehmen/ Spediteur einzureichen. Geschieht dies nicht, akzeptieren die Spediteure keine Schadensersatzansprüche und der Käufer haftet für alle Schäden, die durch die Unterzeichnung des korrekten Empfangsscheins entstehen. Reklamationen bezüglich Transportschäden müssen innerhalb von 3 Tagen an Verhees Textiles B.V. unter sales@verheestextiles.com gemeldet werden. Bis zur Prüfung der Reklamation durch den Spediteur müssen alle Rechnungen an Verhees Textiles bezahlt werden.

 


9. ANWENDBARES RECHT/KOMPETENTER RICHTER

Auf den Vertrag und alle sich daraus ergebenden weiteren Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Für alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten ist in erster Instanz ausschließlich das zuständige Gericht in 's-Hertogenbosch in die Niederlande oder das zuständige Gericht des Wohnsitzes oder des Sitzes des Beklagten zuständig.

 

10. TEIL-ANWENDUNG

Falls einige Artikel dieser Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, aus welchem Grund auch immer, nicht anwendbar sind, schließt dies die übrigen Artikel nicht aus.

 

11. BEDINGUNGEN

Gegenüber unseren Bedingungen sind alle Bedingungen, welche durch die Käufer auf deren Briefpapier, Bestellungs- und Lieferformularen, Noten usw. gestellt oder deponiert sind, ungültig und für den Verkäufer nicht bindend.

 

12.

Die Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind gesetzlich geschützt durch die Handelskammer in ’s-Hertogenbosch in die Niederlande.